Wir haben vor 2 1/2 Monaten ein Haus gekauft. Derzeit sanieren wir die Bäder etc. Dabei wurde in einem Bad ein alter Wasserschaden festgestellt (Feuchtigkeit im Boden). Da das Haus noch nicht bezugsfertig ist und noch keine 3 Monate seit dem Hauskauf vergangen ist, ist der ausführende Handwerker der Meinung, die alte Versicherung müsste den Schaden begleichen. Unsere neue Versicherung, die auch gleichzeitig die alte war, sagt, das wäre nicht korrekt, unsere neue Versicherung müsste das machen. Ist das richtig? Wir würden dann ja ggf. gleich hochgestuft...
Kann hier jemand für etwas Klarheit sorgen?
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Wasserschaden nach Hauskauf
Re: Wasserschaden nach Hauskauf
Hallo....
Ich wäre da mal gespannt.... entscheidend ist der Schadeneintritt (nicht zu verwechseln mit der Schadenfeststellung ). Der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Versicherer wäre dann zuständig.
Beste Grüße
VMHB
Jolo18 hat geschrieben:Unsere neue Versicherung, die auch gleichzeitig die alte warDen Satz verstehe ich nicht,
sagt, das wäre nicht korrekt, unsere neue Versicherung müsste das machen.
Haben Sie das schriftlich?![]()
Ist das richtig? Wir würden dann ja ggf. gleich hochgestuft...
Es gibt keine Hochstufungen in der Wohngebäudeversicherung...allerdings wirken
sich Schäden natürlich negativ im (weiteren) Schadenverlauf aus.
Kann hier jemand für etwas Klarheit sorgen?
Ich wäre da mal gespannt.... entscheidend ist der Schadeneintritt (nicht zu verwechseln mit der Schadenfeststellung ). Der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Versicherer wäre dann zuständig.
Beste Grüße
VMHB
Re: Wasserschaden nach Hauskauf
Hallo VMHB,
vielen Dank soweit für deine Infos.
Viele Grüße
Jolo18
vielen Dank soweit für deine Infos.
Bedeutet: Unserer "neue" Versicherung hatte das Haus auch schon vor unserem Kauf versichert, war deshalb auch die "alte". Der verstorbene Vorbesitzer bzw. die Erben hatten also den gleichen Versicherer wie wir jetzt nach dem Kauf.Unsere neue Versicherung, die auch gleichzeitig die alte warDen Satz verstehe ich nicht,
Bisher haben wir nur eine telefonische Auskunft...sagt, das wäre nicht korrekt, unsere neue Versicherung müsste das machen.
Haben Sie das schriftlich?![]()
Was bedeutet das genau?...allerdings wirken
sich Schäden natürlich negativ im (weiteren) Schadenverlauf aus.
Das wäre dann ja die "alte" Versicherung. Gibt es dazu irgendwo im Netz was Offizielles, §§ o.ä.?Ich wäre da mal gespannt.... entscheidend ist der Schadeneintritt (nicht zu verwechseln mit der Schadenfeststellung ). Der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Versicherer wäre dann zuständig.
Viele Grüße
Jolo18