danke für die Aufnahme im Forum. Bevor ich meine erste Frage stelle, erläutere ich kurz den Hintergrund:
Es gab einen KfZ-Schaden in 01/2018. Diesen haben beide Unfallgegner ohne Versicherung abgewickelt. Der Unfallverursacher zahlte an den Geschädigten einen bestimmten Betrag. Die Sache sollte damit erledigt sein. Erst in 08/2018 behauptete der Geschädigte plötzlich, der Unfallverursacher habe in 01/2018 noch einen weiteren Schaden verursacht. Der Geschädigte legte dazu in 08/2018 ein Gutachten aus 05/2018 vor. Dieses verhält sich aber über Schäden, die nachweislich (und ich meine wirklich nachweislich) erst ab 04/2018 entstanden sind und zwar nicht vom „alten“ Unfallverursacher.
Dem Gutachter wurde aber vom Unfallgeschädigten die Versicherung des „alten“ Unfallverursa-chers als zuständige Versicherung genannt und zwar inkl. der alten Schadensnummer. Der Geschädigte will also die neuen Schäden aus 04/2018 dem Schaden aus 01/2018 zuordnen. Da der Gutachter in die Sache aus 01/2018 nicht involviert war, kann er das natürlich nicht wissen. Er vermerkt also auf dem Gutachten, dass dieses an die Versicherung des „alten“ Unfallverursachers verschickt werden soll und zwar mit der alten Schadensnummer, weil ihm diese vom Geschädigten genannt wurde.
Die Versicherung des „alten“ Unfallverursachers leugnet den Erhalt des Gutachtens. Der Geschädigte behauptet weiter, der „alte“ Unfallverursacher habe auch die neuen Schäden verursacht, der „alte“ Unfallverursacher solle zahlen.
Frage: Kann der „alte“ Unfallverursacher dieses Gutachten aus 05/2018 zur Prüfung an seine eigene Versicherung schicken, auch wenn das Gutachten vom Geschädigten in Auftrag gegeben wurde und nicht von ihm selbst? Immerhin richtet sich die Forderung des Geschädigten gegen den „alten“ Unfallverursacher UND damit indirekt gegen dessen Versicherung.
Ich hoffe auf Antworten, die auf Wissen und nicht auf Vermuten basieren.

LG
Whoopie