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Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung
Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung
Hallo zusammen,
möchte in nächster Zeit eine Pfegetagegeldversicherung abschließen und vorher folgende Frage klären:
I.d.R. sind die Tagegelder bei den Versicherern im Bezug auf ambulante oder stationäre Pflege unterschiedlich hoch. Ich tendiere zu 30 % in Stufe I, 60 % in Stufe II und 100 % in Stufe III bei ambulanter Pflege und 100 % in allen Pflegestufen bei stationärer Pflege.
Liegt die Entscheidung - vorausgesetzt die Pflegeeinstufung liegt vor - beim Betroffenen bzw. den Angehörigen, ob ambulant oder stationär gepflegt wird ?
Oder anders gefragt: Muss der Versicherer bspw. bei einer Pflegestufe II akzeptieren, daß der Betroffene bzw. die Angehörigen sich für eine stationäre Pflege statt einer ambulanten Pfege entscheiden ( ambulant müsste der Versicherer ja nur 60 % des Tagegeldes leisten, aber stationär 100 % ..... )
möchte in nächster Zeit eine Pfegetagegeldversicherung abschließen und vorher folgende Frage klären:
I.d.R. sind die Tagegelder bei den Versicherern im Bezug auf ambulante oder stationäre Pflege unterschiedlich hoch. Ich tendiere zu 30 % in Stufe I, 60 % in Stufe II und 100 % in Stufe III bei ambulanter Pflege und 100 % in allen Pflegestufen bei stationärer Pflege.
Liegt die Entscheidung - vorausgesetzt die Pflegeeinstufung liegt vor - beim Betroffenen bzw. den Angehörigen, ob ambulant oder stationär gepflegt wird ?
Oder anders gefragt: Muss der Versicherer bspw. bei einer Pflegestufe II akzeptieren, daß der Betroffene bzw. die Angehörigen sich für eine stationäre Pflege statt einer ambulanten Pfege entscheiden ( ambulant müsste der Versicherer ja nur 60 % des Tagegeldes leisten, aber stationär 100 % ..... )
- Jabberwocky
- Gut Versichert ;-)
- Beiträge: 155
- Registriert: 16.07.2010, 23:53
Re: Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung
Guten Tag!
Ohne Ihren Wunschtarif zu kennen, ist dies in den Bedingungen klar geregelt:
-Wählt die versicherte Person vollstationäre Pflege, obwohl diese NICHT ERFORDERLICH ist, wird das vereinbarte Pflegetagegeld nicht zu 100 % gezahlt, sondern eben nur zu 30 oder 60 %.
-Maßgebend für die Frage, ob die vollstationäre Pflege erforderlich ist oder nicht, ist die Feststellung im Gutachten der Pflegepflichtversicherung.
(Quelle: Bedingungen UKV/BBKK, welche beispielsweise die Regelungen, entsprechend Ihren Wünschen, anwendet)
Schöne Grüße
Ohne Ihren Wunschtarif zu kennen, ist dies in den Bedingungen klar geregelt:
-Wählt die versicherte Person vollstationäre Pflege, obwohl diese NICHT ERFORDERLICH ist, wird das vereinbarte Pflegetagegeld nicht zu 100 % gezahlt, sondern eben nur zu 30 oder 60 %.
-Maßgebend für die Frage, ob die vollstationäre Pflege erforderlich ist oder nicht, ist die Feststellung im Gutachten der Pflegepflichtversicherung.
(Quelle: Bedingungen UKV/BBKK, welche beispielsweise die Regelungen, entsprechend Ihren Wünschen, anwendet)
Schöne Grüße
Alle Beiträge sind privat und unverbindlich.
Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Versicherungsfachmann (BWV)
Ihre Versicherungsexperten in Nordostbayern
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Re: Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung
Hallo...
Wichtig ist es auch, die richtige Höhe des Pflegegeldes bzw. der Pflegerente zu ermitteln und abzusichern (Pflegelücke)
Einen hilfreiche Seite dazu findet man hier: https://www.valke.de/service/resources/ ... s/195/page
Viele Grüße
Wichtig ist es auch, die richtige Höhe des Pflegegeldes bzw. der Pflegerente zu ermitteln und abzusichern (Pflegelücke)
Einen hilfreiche Seite dazu findet man hier: https://www.valke.de/service/resources/ ... s/195/page
Viele Grüße